Schriften Zum Deutschen und Europaeischen Arbeits- und Sozialrecht: Betriebliche Uebung und Gleichbehandlungsgrundsatz 32 by Stefan Freh read book DJV, MOBI
9783631657881 3631657889 Das Bundesarbeitsgericht erklaert die Bindung des Arbeitgebers an eine betriebliche Uebung heute mit der sogenannten Vertragstheorie. Ein genauerer Blick auf die durch die hoechstrichterliche Rechtsprechung entschiedenen Sachverhalte zeigt jedoch, dass viele Konstellationen nur schwer mit der Rechtsgeschaeftslehre in Einklang zu bringen sind. Vielmehr hat das arbeitsrechtliche Phaenomen Betriebliche Uebung waehrend der letzten Jahrzehnte eine gewisse Eigendynamik entwickelt. Der Autor hinterfragt daher, welche der durch die Rechtsprechung entschiedenen Fallgruppen tatsaechlich mit rechtsgeschaeftlichen Grundsaetzen loesbar sind, welche Konstellationen sich vielmehr als Anwendungsfaelle des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes darstellen und ob es der - zum Teil in Rechtsfortbildung weiterentwickelten - Grundsaetze der Rechtsprechung vor diesem Hintergrund ueberhaupt bedarf., Das Bundesarbeitsgericht erklart die Bindung des Arbeitgebers an eine betriebliche Ubung heute mit der sogenannten Vertragstheorie. Ein genauerer Blick auf die durch die hochstrichterliche Rechtsprechung entschiedenen Sachverhalte zeigt jedoch, dass viele Konstellationen nur schwer mit der Rechtsgeschaftslehre in Einklang zu bringen sind. Vielmehr hat das arbeitsrechtliche Phanomen "Betriebliche Ubung "wahrend der letzten Jahrzehnte eine gewisse Eigendynamik entwickelt. Der Autor hinterfragt daher, welche der durch die Rechtsprechung entschiedenen Fallgruppen tatsachlich mit rechtsgeschaftlichen Grundsatzen losbar sind, welche Konstellationen sich vielmehr als Anwendungsfalle des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes darstellen und ob es der - zum Teil in Rechtsfortbildung weiterentwickelten - Grundsatze der Rechtsprechung vor diesem Hintergrund uberhaupt bedarf.", Das Bundesarbeitsgericht erklärt die Bindung des Arbeitgebers an eine betriebliche Übung heute mit der sogenannten Vertragstheorie. Ein genauerer Blick auf die durch die höchstrichterliche Rechtsprechung entschiedenen Sachverhalte zeigt jedoch, dass viele Konstellationen nur schwer mit der Rechtsgeschäftslehre in Einklang zu bringen sind. Vielmehr hat das arbeitsrechtliche Phänomen Betriebliche Übung während der letzten Jahrzehnte eine gewisse Eigendynamik entwickelt. Der Autor hinterfragt daher, welche der durch die Rechtsprechung entschiedenen Fallgruppen tatsächlich mit rechtsgeschäftlichen Grundsätzen lösbar sind, welche Konstellationen sich vielmehr als Anwendungsfälle des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes darstellen und ob es der zum Teil in Rechtsfortbildung weiterentwickelten Grundsätze der Rechtsprechung vor diesem Hintergrund überhaupt bedarf.
9783631657881 3631657889 Das Bundesarbeitsgericht erklaert die Bindung des Arbeitgebers an eine betriebliche Uebung heute mit der sogenannten Vertragstheorie. Ein genauerer Blick auf die durch die hoechstrichterliche Rechtsprechung entschiedenen Sachverhalte zeigt jedoch, dass viele Konstellationen nur schwer mit der Rechtsgeschaeftslehre in Einklang zu bringen sind. Vielmehr hat das arbeitsrechtliche Phaenomen Betriebliche Uebung waehrend der letzten Jahrzehnte eine gewisse Eigendynamik entwickelt. Der Autor hinterfragt daher, welche der durch die Rechtsprechung entschiedenen Fallgruppen tatsaechlich mit rechtsgeschaeftlichen Grundsaetzen loesbar sind, welche Konstellationen sich vielmehr als Anwendungsfaelle des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes darstellen und ob es der - zum Teil in Rechtsfortbildung weiterentwickelten - Grundsaetze der Rechtsprechung vor diesem Hintergrund ueberhaupt bedarf., Das Bundesarbeitsgericht erklart die Bindung des Arbeitgebers an eine betriebliche Ubung heute mit der sogenannten Vertragstheorie. Ein genauerer Blick auf die durch die hochstrichterliche Rechtsprechung entschiedenen Sachverhalte zeigt jedoch, dass viele Konstellationen nur schwer mit der Rechtsgeschaftslehre in Einklang zu bringen sind. Vielmehr hat das arbeitsrechtliche Phanomen "Betriebliche Ubung "wahrend der letzten Jahrzehnte eine gewisse Eigendynamik entwickelt. Der Autor hinterfragt daher, welche der durch die Rechtsprechung entschiedenen Fallgruppen tatsachlich mit rechtsgeschaftlichen Grundsatzen losbar sind, welche Konstellationen sich vielmehr als Anwendungsfalle des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes darstellen und ob es der - zum Teil in Rechtsfortbildung weiterentwickelten - Grundsatze der Rechtsprechung vor diesem Hintergrund uberhaupt bedarf.", Das Bundesarbeitsgericht erklärt die Bindung des Arbeitgebers an eine betriebliche Übung heute mit der sogenannten Vertragstheorie. Ein genauerer Blick auf die durch die höchstrichterliche Rechtsprechung entschiedenen Sachverhalte zeigt jedoch, dass viele Konstellationen nur schwer mit der Rechtsgeschäftslehre in Einklang zu bringen sind. Vielmehr hat das arbeitsrechtliche Phänomen Betriebliche Übung während der letzten Jahrzehnte eine gewisse Eigendynamik entwickelt. Der Autor hinterfragt daher, welche der durch die Rechtsprechung entschiedenen Fallgruppen tatsächlich mit rechtsgeschäftlichen Grundsätzen lösbar sind, welche Konstellationen sich vielmehr als Anwendungsfälle des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes darstellen und ob es der zum Teil in Rechtsfortbildung weiterentwickelten Grundsätze der Rechtsprechung vor diesem Hintergrund überhaupt bedarf.